Compliance
Integrität und gesetzeskonformes Verhalten genießen höchste Priorität bei Wintershall Dea. Eine starke Compliance-Organisation gewährleistet, diesem Anspruch tagtäglich gerecht zu werden.
Der Verhaltenskodex ist die Grundlage all unserer Geschäftsaktivitäten.
Wir möchten das Vertrauen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Stakeholder, Geschäftspartner:innen und Anteilseigner:innen nachhaltig stärken. Unser Anspruch ist es deshalb, uns in jeder Situation und Beziehung regel- und gesetzeskonform zu Verhalten. Denn wir sind überzeugt, dass eine ausgeprägte Compliance-Kultur unverzichtbar ist und wesentlich zur Erreichung unserer Unternehmensziele beiträgt.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex ist die Basis unserer Geschäftsaktivitäten und von zentraler Bedeutung sowohl für das Unternehmen als auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieser definiert nämlich Verhaltensstandards für unser Handeln und bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Orientierungshilfe, um im täglichen Geschäftsleben die richtigen Entscheidungen zu treffen. Neben Themen wie dem Umgang miteinander, mit der Umwelt, mit Sicherheitsanforderungen und mit Informationen geht es zum Beispiel auch um das richtige Verhalten bei Einladungen und Geschenken, Interessenkonflikten und in sozialen Medien. Es gibt außerdem Informationen darüber, an wen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen zu den Themen des Verhaltenskodex aber auch mit Meldungen von Verstößen gegen den Verhaltenskodex wenden können.
Hinweisgeberportal
Sowohl unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch Dritten steht die Möglichkeit offen, mögliche Compliance-Verstöße über unser Hinweisgeberportal SpeakUp zu melden. Die Meldung kann in verschiedenen Sprachen, völlig anonym, entweder über eine sichere Website, per App oder telefonisch erfolgen. Unsere Compliance Abteilung wird die Plausibilität jeder eingehenden Meldung prüfen und über das SpeakUp-Portal wieder mit dem Hinweisgeber in Kontakt treten. Die Hinweisgeber können darauf vertrauen, dass ihre Meldung vertraulich behandelt wird und Wintershall Dea niemals Bemühungen betreiben wird, um die Identität eines anonymen Hinweisgebers aufzudecken. Meldungen, die in gutem Glauben erfolgen, ziehen keine Benachteiligungen nach sich. Wintershall Dea ermutigt Sie, SpeakUp als interne Meldestelle zu nutzen – darüber hinaus verpflichtet die EU Whistleblower Richtlinie die EU Mitgliedsstaaten, externe Meldekanäle für Whistleblower durch zuständige Behörden einzurichten. In Deutschland ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet und daneben gibt es die Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich.
Wir betrachten die Achtung der Menschenrechte als ein zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung und haben Verfahren implementiert, um Beschwerden und Hinweisen nachzugehen und diesen angemessen zu begegnen. Die „Verfahrensordnung Beschwerden LkSG“ beschreibt den Umgang mit Beschwerden mit Bezug zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Alle Zugangsinformationen finden Sie in dem Dokument „Access to SpeakUp“ unter Downloads – Dokument. Weitere Informationen finden Sie dort in den Dokumenten “SpeakUp – How the process works”, “FAQs about SpeakUp” und “Privacy Notice Compliance and Human Rights Cases”.