CO2-Bepreisung Europäischen Emissionshandel stärken

Positionspapier vom November 2019 von Wintershall Dea zu CO2-Bepreisungsmaßnahmen im deutschen Klimaschutz-Paket.

Teilen
Positionspapier CO2-Bepreisung Wintershall Dea
Positionspapier CO2-Bepreisung Wintershall Dea
Foto
Wintershall Dea

#1: HINTERGRUND

Mit dem Pariser Klimaabkommen hat sich die internationale Gemeinschaft zu einer schnellen Senkung der Emissionen mit Auswirkungen auf das Klima verpflichtet. In den vergangenen Monaten hat die Forderung brei- ter Bevölkerungsschichten nach wirksamen Klimaschutzmaßnahmen stark zugenommen. Dem Thema CO2-Bepreisung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Auch bei den Verhandlungen der Großen Koalition in Deutschland über den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz war das Thema CO2-Bepreisung ein zentraler Knackpunkt. Während große Teile der SPD eine CO2-Steuer forderten, plädierten die Vertreter von CDU und CSU im sogenannten Klimakabinett1 für die Einführung eines Zertifikatehandels für den Transport- und Gebäudesektor. Nach zähen Verhandlungen einigten sich die Koalitionäre schließlich auf Letzteres.

Ein funktionierender Preis für den Ausstoß des Klimaschadstoffs CO2 gilt als wichtigstes Instrument für die Reduzierung von Treibhausgasen. Verbindliche Energie- und Klimaziele auf nationaler sowie europäischer Ebene lassen sich ohne ein sektorübergreifendes Instrument zur CO2-Bepreisung voraussichtlich nicht erreichen. Entsprechend groß ist in diesem Zusammenhang der politische Handlungsdruck für Klimakabinett und Bundesregierung. Angesichts auch hierzulande spürbarer Auswirkungen des Klimawandels wächst zudem der gesellschaftliche Druck, wirksame Klimaschutzmaßnahmen zu forcieren.

Die ideale Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung ist umstritten. Als grundsätzliche Optionen werden meist Instrumente der Mengen- (ETS) und der Preissteuerung (Energiesteuer orientiert an CO2-Ausstoß) diskutiert, teilweise lassen sich diese Maßnahmen kombinieren (ETS mit Preisgrenzen).

Das Eckpunktepapier des Klimakabinetts sieht die schrittweise Einführung eines deutschlandweiten Handels mit Emissionsrechten im Gebäude- und Verkehrssektor vor. Dieser orientiert sich am bestehenden europäischen Emissionshandel (EU ETS) für die Sektoren Energie und Industrie. Geplant ist ein moderater, politisch festgelegter Einstiegspreis von zehn Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Bis 2025 soll dieser Preis - ebenfalls politisch festgelegt - auf 35 Euro steigen.

Ab 2026 erfolgt eine weitere Angleichung an das EU ETS durch die Umstellung auf ein Versteigerungssystem für Verschmutzungsrechte sowie die Festlegung einer maximalen, im Zeitverlauf sinkenden CO2-Emissions- menge. Der Marktmechanismus wird durch die Vorgabe von Mindest- (35 Euro) und Höchstpreisen (60 Euro) für Emissionsberechtigungen beschränkt. Ob dieser Preiskorridor nach 2026 weiter Bestand haben wird, soll 2025 geklärt werden.

#2: Positionen

  • Wir als Wintershall Dea fühlen uns den Pariser Klimaschutzzielen verpflichtet. Darum arbeiten wir intensiv und auf vielen Ebenen daran, die Klimaeinflüsse unserer Aktivitäten zu minimieren. So stellten wir bereits 2012 das „Flaren“ (Abfackeln von Erdölbegleitgas) im Regelbetrieb ein. Wir verpflichteten uns zudem 2017 freiwillig und gemeinsam mit anderen Produzenten zur kontinuierlichen Senkung von Methanemissionen.
  • Als größter unabhängiger europäischer Gas- und Ölproduzent mit einem Schwerpunkt von Erdgas im Portfolio, leisten wir einen Beitrag zur Realisierung schneller, kostengünstiger und großvolumiger CO2-Vermeidung. Erdgas wird bei einem fairen CO2-Vermeidungskostenwettbewerb seine Rolle als Klimaschutzmotor in Zukunft noch stärker ausspielen können. So sind etwa im Wärmemarkt mit Erdgas noch enorme Einsparpotenziale zu sehr niedrigen Vermeidungskosten (teilweise sogar mit volkswirtschaftlichen Gewinnen) zu erreichen: Der Austausch eines alten Gaskessels durch einen neuen Gasbrennwertkessel spart z. B. bis zu 40 % CO2 ein. Noch größere CO2-Einsparungen lassen sich beim Austausch alter Ölheizungen durch moderne Gasbrennwertkessel erzielen.
  • Der Energieträger Gas ist hochgradig energiewendefähig und ist heute, morgen und übermorgen eine tragende Säule der Energiewende. In Zukunft kann Erdgas sogar noch klimafreundlicher werden: Das CO2 oder auch der Kohlenstoff können abgetrennt und aufgefangen werden – Wasserstoff entsteht. Die Dekarbonisie- rung von Erdgas kann dazu beitragen, unser Energiesystem CO2-neutral zu gestalten und so zu einem Schlüssel für das Erreichen der Klimaziele werden.
  • Wir setzen uns für innovative Erdgastechnologien wie die Dekarbonisierung von Erdgas ein. Wir zählen zu den Initiatoren der Zukunftswerkstatt Erdgas und sind Partner des Innovationspreises der deutschen Gaswirtschaft.
  • Die Emissionen müssen schnell und kräftig reduziert werden. Das geht nur mit Erdgas. Grundsätzlich zeigt die Diskussion um eine CO2-Bepreisung, dass diese wichtige Erkenntnis im politischen Berlin angekommen ist.
  • Es ist absolut richtig, bei der Energiewende und in der Energiepolitik viel stärker auf die zentrale Koordinierungsfunktion von Preisen zu setzen – sowohl mit Blick auf die Prioritätensetzung bei energiepolitischen Maß- nahmen wie auch beim Thema Emissionsreduzierung. Das Modell des europäischen Emissionshandelssystems im Stromsektor zeigt, wie effektiv ein Mengensystem im Sinne des Klimaschutzes arbeitet. In Deutschland etwa ist der CO2-Ausstoß bei der Stromproduktion im Vergleich von Juni 2018 zu Juni 2019 um 33 % gesunken – ganz erheblich bedingt durch einen verstärkten Einsatz von Erdgas und einer Zurückdrängung der Kohleverstromung.

#3: Forderungen

  • Grundsätzlich sollte eine CO2-Bepreisung als eines von mehreren Klimaschutzinstrumenten angesehen und nicht mit zu hohen kurzfristigen Erwartungen überfrachtet werden. Allein hiermit können die Klimaziele für 2030 nicht erreicht werden. Dies gilt vor allem deshalb, weil auch stärkere Preiserhöhungen im Wärme- und vor allem im Verkehrsbereich meist nur zu geringen und langsamen Verhaltensänderungen führen – auch wegen fehlender Alternativen für Verbraucher („geringe Preiselastizität“). Die Bepreisung muss daher in ein breiteres Konzept eingebettet werden, das weitere Elemente wie die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung oder die diskriminierungsfreie Forschungsförderung mit Blick auf CO2-arme Alternativen beinhalten sollte.

  • Um den weltweiten Klimaschutz voran zu treiben, muss eine CO2-Bepreisung möglichst global und sektorübergreifend ausgerichtet sein. Darauf sollte die Bundesregierung weiter hinarbeiten. Zugleich wird so die größtmögliche Flexibilität und Technologieoffenheit aller Maßnahmen gewährleistet, die dann im weltweiten (arbeitsteiligen) Wettbewerb um günstigen Klimaschutz stehen. Die Rolle von Erdgas als weltweiter Klimaschutzmotor kann besonders bei einer auf globaler Ebene etablierten CO2-Bepreisung wirken. So ist bspw. der Ersatz von nur 10 % der globalen Kohleförderung durch Erdgas gleichbedeutend mit der gesamten CO2-Reduktion durch den Sektor der erneuerbaren Energien in den USA und China.

  • Für die Phase vor einer globalen Regelung ist die Etablierung eines sektorübergreifenden europäischen Emissionshandels bis 2030 mit der Definition einer einheitlichen CO2-Bepreisung die ordnungspolitisch überzeugendste Lösung. Eine solche Mengensteuerung sichert die Erreichung der klimapolitischen Ziele. Der Handel von Emissionsrechten garantiert Effizienz und geringste Vermeidungskosten. Sollte eine europäische Lösung nicht erreichbar sein, ist eine möglichst breite „Koalition der Willigen“ anzustreben.

  • Eine CO2-Bepreisung muss mit einer konsistenten und konsequenten energie- und umweltpolitischen Neuordnung verbunden werden. Mit dieser Neuordnung müssen vor allem die bestehenden Verzerrungen und das oft planwirtschaftliche „picking winners“ in der Energiepolitik beendet werden. Neben einem CO2-Preis sollten dabei Systemanpassungskosten als energiepolitische Leitgröße etabliert werden. Beispiel wäre die Vermeidung zusätzlicher Stromnetzentgelte durch Nutzung der Gasinfrastruktur beziehungsweise im Vergleich geringere Investitionen in eine nachhaltige Gasinfrastruktur.

  • Förderprogramme sollten anhand der CO2-Vermeidungskosten und am Prinzip der Technologieoffenheit ausgerichtet werden und bestehende ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen wieder CO2 als Leitgröße nutzen (Beispiel: Festlegung von Primärenergiefaktoren). Außerdem müssen bestehende verzerrende Subventionen oder Förderungen (Beispiel: Privilegierung der Elektromobilität zulasten einer technologieoffenen Förderung alternativer Antriebsarten) abgeschafft werden.
  • Einheitliche Naturschutzregelungen für die Energieproduktion und -infrastrukturen sollten umweltpolitische Maßgabe sein, auch zur Herstellung eines unverfälschten Wettbewerbs von konventionellen und erneuerbaren Energien.

  • Eine CO2-Bepreisung sollte die impliziten bereits im jetzigen System bestehenden CO2-Preise berücksichtigen. Im Sinne der Nachvollziehbarkeit der Klimapolitik sollte nur ein Preis Anwendung finden.

  • Energiesystemkosten sollten in den jeweiligen Sektoren wettbewerblich abgebildet und Quersubventionen vermieden werden. Das gilt vor allem für Kostenbestandteile aus dem Strombereich (EEG / Netzentgelte), zu- mal dort aktuell die CO2-Last pro Energieeinheit im Vergleich zu Erdgas noch zweieinhalbfach so hoch ist.

 

1 Leitung: Merkel, Stellvertreter: Scholz; weitere Mitglieder: Schulze, Seehofer, Altmaier, Klöckner, Scheuer, Braun und Regierungssprecher Seibert.